Der Liegend-Transport der City Ambulanz Trier hält Sie mobil
Sie müssen liegend transportiert werden, benötigen aber keine spezielle ärztliche oder medizinische Überwachung? – Dann sind die komfortablen Liegend-Fahrten der City Ambulanz Trier die optimale Lösung.
Stellen Sie einfach und bequem eine Transportanfrage über unser Formular.
Gesundheitliche oder andere Mobilitätseinschränkungen können dazu führen, dass Sie nicht sitzend transportiert werden können. Damit Sie trotzdem schnell und sicher in die Arztpraxis, zum Pflege- oder Seniorenheim oder ins Krankenhaus gelangen, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Liegend-Transport. Unsere auf solche Situationen geschulten Mitarbeiter bringen Sie (je nach Gesundheitszustand oder Einschränkung) in der Fahrtrage in ein speziell ausgestattetes Transportfahrzeug und fahren Sie sicher zu Ihrem Ziel.
Für die Liegend-Fahrten der City Ambulanz Trier werden stets Zweierteams bereitgestellt. So stellen wir sicher, dass neben dem Fahrer auch ein Betreuer mit an Bord ist, der sich um Ihr Wohlergehen und Ihren Komfort kümmert.
Liegend-Transporte sind für Personen gedacht, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder eingeschränkter Mobilität nicht sitzen können und während der Fahrt liegend transportiert werden müssen. Ein ärztliches Attest oder eine Verordnung für Krankenbeförderung ist in der Regel erforderlich.
Unser Team bringt eine Fahrtrage mit, lagert Sie sicher um und befördert Sie in ein speziell ausgestattetes Fahrzeug liegend zu Ihrem Ziel. Wir sorgen dafür, dass Sie während der gesamten Fahrt komfortabel und sicher liegen.
Ja, wenn eine genehmigte Verordnung für Krankenbeförderung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt) an, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Für den Liegend-Transport ohne ärztliche Überwachung ist keine spezielle medizinische Betreuung notwendig.
Wenn eine ärztlich genehmigte Verordnung vorliegt, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Die gesetzliche Zuzahlung kann im Fahrzeug bezahlt werden oder Sie erhalten eine Rechnung per Post, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
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