Spontan oder Vorbestellen. Ob Sie eine Tragestuhl-, Liegend- oder Rollstuhlbeförderung wünschen, für unser Team ist das kein Problem.
Seit über 50 Jahren sind wir in der Personenbeförderung. Über 10 Jahre fahren wir Kranke und eingeschränkte im eigenen Rollstuhl. Seit 5 Jahren befördern wir auch liegend und oder im Tragestuhl. Richtig wir tragen Sie die Treppen runter!
Fahrzeuge für Liegend- und Tragestuhlfahrten
Fahrzeuge für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer
Mitarbeiter
Sämtliche Dienstleistungen bieten wir ohne medizinische Betreuung an.
Haben Sie Pflegestufe 3,4, 5, haben Sie ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), G (gehbehindert), GI (gehörlos), B (Begleitung erforderlich), TBI (taubblind) oder BI (blind) sind die Fahrten genehmigungsfrei. Sind Sie vorübergehend auf unsere Dienstleistung angewiesen kann Ihre Krankenkasse auch eine zeitlich begrenzte Genehmigung ausstellen. Genehmigungen werden auch bei chronisch Erkrankten die regelmäßig Behandlungseinrichtungen aufsuchen müssen ausgestellt. Der behandelnde Arzt oder Hausarzt stellt die Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Das sind 10% vom Fahrpreis, mindestens 5€ bzw. maximal 10€ je Fahrt. Diese Kosten können Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen und wird berücksichtigt bei der Befreiung bzw. eventuellen Erstattung
Rufen Sie uns an 0651 – 48 0 48. Wir beraten Sie gerne.
Tragestuhl Fahrten:
Wir bringen einen Stuhl mit, kommen zu Ihnen, setzen Sie um und tragen Sie mit unseren geschulten 2er Teams die Treppen runter. Haben Sie keine Treppen, benötigen vorübergehend einen Stuhl kommen wir Sie mit dem Tragestuhl abholen.
Liegend Fahrten:
Wir bringen eine Fahrtrage mit, lagern Sie um und befördern Sie an Ihren Zielort
Rollstuhl Fahrten:
Wir fahren Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzend im speziell für solche Fahrten umgebauten tüvgeprüften Fahrzeug zu Ihrem Ziel
Eine Fahrt mit vom Arzt ausgestellter Verordnung für Krankenbeförderung, die entweder genehmigungsfrei oder von der Krankenkasse zu genehmigen ist.
Pflegestufe 3-5, chronische Kranke, vorübergehend Kranke, Verletzte oder Menschen mit vorliegendem Merkzeichen
Das sind 10% vom Fahrpreis, mindestens 5€ bzw. maximal 10€ je Fahrt. Diese Kosten können Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen und wird berücksichtigt bei der Befreiung bzw. eventuellen Erstattung.
Haben Sie Pflegestufe 3,4, 5, haben Sie ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), G (gehbehindert), GI (gehörlos), B (Begleitung erforderlich), TBI (taubblind) oder BI (blind) sind die Fahrten genehmigungsfrei. Sind Sie vorübergehend auf unsere Dienstleistung angewiesen kann Ihre Krankenkasse auch eine zeitlich begrenzte Genehmigung ausstellen. Genehmigungen werden auch bei chronisch Erkrankten die regelmäßig Behandlungseinrichtungen aufsuchen müssen ausgestellt. Der behandelnde Arzt oder Hausarzt stellt die Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
sofern Sie eine genehmigte oder genehmigungsfrei Verordnung für Krankenbeförderung haben, rechnen wir mit der Krankenkasse ab. Sie unterschreiben die ärztliche Verordnung nach der Fahrt. Die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie davon nicht befreit sind, zahlen Sie im Fahrzeug oder erhalten die Rechnung mit der Post.
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