City Ambulanz Trier

City Ambulanz Trier

Ihr Partner für
Krankenfahrten

Rollstuhl, Liegend -und Tragestuhltransport

Schnell und einfach vor Ort

Spontan oder Vorbestellen. Ob Sie eine Tragestuhl-, Liegend- oder Rollstuhlbeförderung wünschen, für unser Team ist das kein Problem.

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City Ambulanz Trier

Über uns.

Seit über 50 Jahren sind wir in der Personenbeförderung. Über 10 Jahre fahren wir Kranke und eingeschränkte im eigenen Rollstuhl. Seit 5 Jahren befördern wir auch liegend und oder im Tragestuhl. Richtig wir tragen Sie die Treppen runter!

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Fahrzeuge für Liegend- und Tragestuhlfahrten

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Fahrzeuge für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer

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Mitarbeiter

WERDE EINER VON UNS...

What We Do

Unsere Leistungen

Sämtliche Dienstleistungen bieten wir ohne medizinische Betreuung an.

Liegendtransporte

Liege-Transport

Sie müssen liegend transportiert werden, benötigen aber keine spezielle ärztliche oder medizinische Überwachung? – Dann sind die komfortablen Liegend-Fahrten der City Ambulanz Trier die optimale Lösung.
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 Fahrten zu Reha-Kliniken

 Fahrten zu Reha-Kliniken

Sie haben eine Reha-Maßnahme vor sich und benötigen eine sichere und komfortable Beförderung? – Unsere Fahrten zu Reha-Kliniken sind speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Klinikfahrten im In- und Ausland

Klinikfahrten im In- und Ausland

Sie benötigen eine Fahrt zu einer Klinik – ob innerhalb Deutschlands oder im Ausland? Unsere Klinikfahrten bieten Ihnen eine komfortable und sichere Lösung. Mit erfahrenem Personal und modernen Fahrzeugen gewährleisten wir eine stressfreie Beförderung.

Tragestuhltransporte

Tragestuhl-Transport

Unfall, Krankheit oder Behinderung können dazu führen, dass Sie dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr gehfähig sind. Für diese Fälle sind wir gerüstet und stehen Ihnen mit modernem Equipment und geschultem Personal zur Seite.
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Fahrten zur Dialyse

Fahrten zur Dialyse

Regelmäßige Dialysebehandlungen können eine Herausforderung sein – wir machen den Weg dorthin so angenehm wie möglich. Unsere Dialysefahrten sind auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: pünktlich, zuverlässig und komfortabel.

Auslands-Rückholungen

Auslands-Rückholungen

Ein medizinischer Notfall im Ausland kann belastend sein – wir stehen Ihnen zur Seite. Unsere Auslands-Rückholungen bieten Ihnen eine sichere und zuverlässige Lösung, um schnell und komfortabel wieder in die Heimat zu gelangen.

Rollstuhl-Transport

Rollstuhl-Transport

Unfall, Krankheit oder Behinderung können dazu führen, dass Sie dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr gehfähig sind. Für diese Fälle sind wir gerüstet und stehen Ihnen mit geschultem Personal zur Seite.
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Fahrten zur Strahlentherapie

Fahrten zur Strahlentherapie

Strahlentherapien erfordern oft regelmäßige Termine, die körperlich und emotional belastend sein können. Mit unseren Fahrten zur Strahlentherapie möchten wir Ihnen diese Zeit erleichtern. Unser geschultes Personal und unsere modernen Fahrzeuge sorgen für eine zuverlässige, sichere und bequeme Beförderung.

Fahrten zur Kurzzeitpflege / zum Seniorenheim

Fahrten zur Kurzzeitpflege / zum Seniorenheim

Unsere Fahrten zur Kurzzeitpflege oder ins Seniorenheim sind speziell darauf ausgerichtet, Ihnen Sicherheit, Komfort und einfühlsame Begleitung zu bieten. Unser geschultes Personal unterstützt Sie beim Ein- und Aussteigen und sorgt dafür, dass Sie entspannt und wohlbehalten ankommen.

Service/Rufbereitschaft rund um die Uhr

Die City Ambulanz-Zentrale ist rund um die Uhr für Sie besetzt, um Ihre Kundenwünsche und Aufträge persönlich entgegenzunehmen.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Pflegestufe 3,4, 5, haben Sie ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), G (gehbehindert), GI (gehörlos), B (Begleitung erforderlich), TBI (taubblind) oder BI (blind) sind die Fahrten genehmigungsfrei. Sind Sie vorübergehend auf unsere Dienstleistung angewiesen kann Ihre Krankenkasse auch eine zeitlich begrenzte Genehmigung ausstellen. Genehmigungen werden auch bei chronisch Erkrankten die regelmäßig Behandlungseinrichtungen aufsuchen müssen ausgestellt. Der behandelnde Arzt oder Hausarzt stellt die Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Das sind 10% vom Fahrpreis, mindestens 5€ bzw. maximal 10€ je Fahrt. Diese Kosten können Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen und wird berücksichtigt bei der Befreiung bzw. eventuellen Erstattung

Rufen Sie uns an 0651 – 48 0 48. Wir beraten Sie gerne.

Tragestuhl Fahrten:

Wir bringen einen Stuhl mit, kommen zu Ihnen, setzen Sie um und tragen Sie mit unseren geschulten 2er Teams die Treppen runter. Haben Sie keine Treppen, benötigen vorübergehend einen Stuhl kommen wir Sie mit dem Tragestuhl abholen.

Liegend Fahrten:

Wir bringen eine Fahrtrage mit, lagern Sie um und befördern Sie an Ihren Zielort

Rollstuhl Fahrten:

Wir fahren Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzend im speziell für solche Fahrten umgebauten tüvgeprüften Fahrzeug zu Ihrem Ziel

Eine Fahrt mit vom Arzt ausgestellter Verordnung für Krankenbeförderung, die entweder genehmigungsfrei oder von der Krankenkasse zu genehmigen ist.

Pflegestufe 3-5, chronische Kranke, vorübergehend Kranke, Verletzte oder Menschen mit vorliegendem Merkzeichen

Das sind 10% vom Fahrpreis, mindestens 5€ bzw. maximal 10€ je Fahrt. Diese Kosten können Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen und wird berücksichtigt bei der Befreiung bzw. eventuellen Erstattung.

Haben Sie Pflegestufe 3,4, 5, haben Sie ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), G (gehbehindert), GI (gehörlos), B (Begleitung erforderlich), TBI (taubblind) oder BI (blind) sind die Fahrten genehmigungsfrei. Sind Sie vorübergehend auf unsere Dienstleistung angewiesen kann Ihre Krankenkasse auch eine zeitlich begrenzte Genehmigung ausstellen. Genehmigungen werden auch bei chronisch Erkrankten die regelmäßig Behandlungseinrichtungen aufsuchen müssen ausgestellt. Der behandelnde Arzt oder Hausarzt stellt die Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

sofern Sie eine genehmigte oder genehmigungsfrei Verordnung für Krankenbeförderung haben, rechnen wir mit der Krankenkasse ab. Sie unterschreiben die ärztliche Verordnung nach der Fahrt. Die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie davon nicht befreit sind, zahlen Sie im Fahrzeug oder erhalten die Rechnung mit der Post.

Unser Fuhrpark

Mercedes Sprinter

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